Bei einem Einsatz von mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen werden 0,20 EUR je Entfernungskilometer erstattet, wobei die maximal erstattungsfähige Entfernung 700 km beträgt.
Bei einem Einsatz von mindestens 14 aufeinander folgenden Tagen werden 0,20 EUR je Entfernungskilometer erstattet, wobei die maximal erstattungsfähige Entfernung 1.400 km beträgt.
Ein erneuter Anspruch auf Erstattung der Reisekosten setzt voraus, dass zwischen den Einsätzen ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegt.
Voraussetzungen
gültiger Nachweis (DRSA mindestens Silber)
- nicht älter als 3 Jahre